Europa- und Kommunalwahl 2024

Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Derzeit werden die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl und Kommunalwahlen am 9. Juni zugestellt. Bedenken Sie, dass die Wahlbenachrichtigungen von Empfängern, deren Namen nicht auf den Briefkasten genannt sind, nicht zugestellt werden können.

Sollten Sie bis zum 19.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt Öhringen (einwohnermeldeamt(@)oehringen.de; 07941/68321; KULTURa, Herrenwiesenstraße 12, 74613 Öhringen).

Zustellungen der Kommunalwahlstimmzettel – Vorabversand

Bitte beachten Sie, dass derzeit die Stimmzettel für die Kreistagswahl, Gemeinderatswahl und für die Ortschaftsratswahlen vorab zugestellt werden.

Da im Gegensatz zu anderen Wahlen bei den Kommunalwahlen deutlich mehr Stimmen zu verteilen sind, kann dies durch den Vorabversand der Kommunalwahlstimmzettel in aller Ruhe zu Hause erledigt werden. Bringen Sie bitte die vorausgefüllten Stimmzettel sowie Ihre Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit in Ihr zugewiesenes Wahllokal. Der Stimmzettel für die Europawahl wird nicht vorab an Wahlberechtigte versendet, sondern erst am Wahltag, den 09. Juni 2024, in den Wahllokalen ausgegeben.

Verwechseln Sie den Vorabversand der Kommunalwahlstimmzettel nicht mit der Briefwahl. Die zugesandten Stimmzettel stellen keine Briefwahlunterlagen dar. Die Briefwahl beschreibt eine verbindliche Stimmabgabe per Post, die separat beantragt werden muss.

Briefwahlunterlagen können persönlich vor Ort beantragt werden (Einwohnermeldeamt, KULTURa, Herrenwiesenstraße 12, 74613 Öhringen), schriftlich über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail an einwohnermeldeamt(@)oehringen.de, über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder bequem per Internetwahlscheinantrag unter diesem Link. Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Hinweis: Durch den Vorabversand der Kommunalwahlstimmzettel und gleichzeitigem Versand der bereits beantragten Briefwahlunterlagen kann es zu Überschneidungen kommen.

Informationen über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Europawahl und die Kommunalwahl sowie die Erteilung von Wahlscheinen

Am 9. Juni 2024 stehen die Europawahl und die Kommunalwahl an. Die Wählerverzeichnisse für beide Wahlen sind bis zum 24. Mai 2024 im Einwohnermeldeamt Öhringen einsehbar. Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Mai bis zum 24. Mai 2024, spätestens am Freitag, 24. Mai 2024 bis 12:15 Uhr, bei der Gemeindebehörde – Einwohnermeldeamt (Wahlamt) Öhringen, Hintereingang KULTURa, Herrenwiesenstraße 12, Einspruch einlegen bzw. einen Antrag auf Berichtigung des/der Wählerverzeichnisse(s) stellen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wählen darf nur, wer eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Nicht eingetragene Wahlberechtigte können bis zum Wahltag einen Wahlschein beantragen. Wahlberechtigte können bis zum 7. Juni 2024, 18:00 Uhr, einen Wahlschein beantragen. Bei plötzlicher Erkrankung ist dies auch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich. Wer Hilfe benötigt, kann sich einer anderen Person bedienen. Wahlberechtigte, die per Briefwahl teilnehmen, müssen zwei separate Wahlbriefe absenden. Die vollständige Bekanntmachung zu diesem Thema vom 6. Mai 2024 finden Sie online hier.

Wahlscheinantrag bequem per Internet  / Online-Briefwahlantrag

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am Sonntag, 9. Juni 2024 kann ab dem 15. April die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet unter diesem Link an.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Die Versendung der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab Mitte Mai 2024.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung (noch) nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einwohnermeldeamt(@)oehringen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Telefon 07941 / 68321, Mail: einwohnermeldeamt(@)oehringen.de

Erklärvideo des Städtetags BW zur Kommunalwahl.

Gemeinderatswahl und Ortschaftsratswahl Öhringen

Wahl der Gemeinderäte und der Ortschaftsräte

Zur Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 9. Juni 2024 hat der Gemeindewahlausschuss die in der Öffentlichen Bekanntmachung aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen. Die Listen finden Sie ab dem 25. April auf der städtischen Homepage hier.

Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen, die im Gemeinderat – Ortschaftsrat – bereits vertreten sind, richtet sich die Reihenfolge nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten regelmäßigen Wahl dieser Organe; bei Stimmengleichheit hat das Los entschieden. Die übrigen Wahlvorschläge folgen in der Reihenfolge ihres Eingangs; bei gleichzeitigem Eingang hat das Los entschieden (§ 18 Abs. 4 KomWO).

Der Gemeindewahlausschuss Öhringen trat am 28. März 2024 um 19 Uhr in öffentlicher Sitzung zur Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen 2024 zusammen.

Gemeinderatswahl

Zugelassen wurden sieben Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl:

· Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),

· Bürgerliste UNS/Bündnis 90/Die Grünen (UNS/Grüne),

· Liberale Bürger Öhringen (LBÖ)

· Freie Wählervereinigung Öhringen (FWV)

· Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

· Freie Demokratische Partei (FDP)

· Alternative für Deutschland (AfD)

Alle sieben Parteien/Wählervereinigungen waren bereits 2019 im GR vertreten. 158 Bewerberinnen und Bewerber stehen zur Wahl. 43 Frauen und 115 Männer bewerben sich um die 32 Sitze im Öhringer Gemeinderat. Die Wahl der Gemeinderäte findet nach dem Grundsatz der Verhältniswahl statt.

Ortschaftsratswahlen

Zur Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaften Baumerlenbach, Büttelbronn, Cappel, Eckartsweiler, Michelbach a.W., Möglingen, Ohrnberg und Verrenberg ist jeweils nur ein Wahlvorschlag eingereicht und zugelassen worden. Die Wahl findet in diesen Ortschaften deshalb jeweils nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl statt. Hierbei kann jede wählbare Person gewählt werden - die Wähler sind also nicht an die vorgeschlagenen Bewerber gebunden. Gewählt sind die Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen.

Alle Infos zu den Kommunalwahlen finden sie hier

Kommunalwahlen in Baden-Württemberg | LpB BW (kommunalwahl-bw.de)

Europawahl

Europawahl

Wahltag in Deutschland: Sonntag, 09.06.2024

  • Stimmabgabe in der Regel in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr
  • bis 15:00 Uhr – Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen (§ 24 Absatz 2 EuWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)
  • 18:00 Uhr spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der zuständigen Stelle
  • nach 18:00 Uhr Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses
  • amtliche Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses für Deutschland durch die Bundeswahlleiterin (frühestens, wenn die Wahl in dem EU-Mitgliedstaat, dessen Wählerinnen und Wähler in dem Wahlzeitraum als Letzte wählen, abgeschlossen ist)

Europawahl am 9. Juni 2024

Landeswahlleiterin Cornelia Nesch gab heute (16. Mai 2024) folgende Hinweise zu: Wahl des Europäischen Parlaments

Vom 6. bis 9. Juni 2024 werden in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Vertreter dieser Staaten in das Europäische Parlament gewählt. In der Bundesrepublik Deutschland sind 65 Millionen, darunter etwa 61 Millionen Deutsche und rund vier Millionen weitere in Deutschland lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt. Aktuell sind es 705 Abgeordnete im Europäischen Parlament. In der kommenden Wahlperiode steigt die Anzahl der zu vergebenden Sitze von 705 auf 720. Ursächlich dafür ist eine Anpassung an die Bevölkerungsentwicklung in einzelnen Ländern. Auf Deutschland entfallen – wie bisher – 96 Sitze.

Wahltag und Wahlzeit

Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland ist Sonntag, der 9. Juni 2024. In den Wahllokalen kann in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewählt werden. 82,8 cm langer Stimmzettel, abgeschnittene obere rechte Ecke Für die Europawahl gibt es einen landeseinheitlichen Stimmzettel mit den 34 in Baden-Württemberg zur Wahl zugelassenen Parteien (eine Landesliste, 33 Bundeslisten). Diese haben insgesamt 1.194 Bewerber und Ersatzbewerber nominiert. Zur Wahl stehen insgesamt 169 Bewerber und Ersatzbewerber mit Wohnsitz im Land. Auf dem Stimmzettel sind die ersten zehn Bewerber jeder Partei aufgeführt. Damit blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ihren Stimmzettel in eine extra angefertigte Stimmzettelschablone richtig einlegen können, ist bei jedem Stimmzettel die obere rechte Ecke abgeschnitten. Wahlrecht ab 16 Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 sind erstmals auch alle 16- und 17-Jährigen wahlberechtigt. Bisher war das Mindestalter für die Wahlberechtigung 18 Jahre. Daher gibt es bei dieser Europawahl auch eine hohe Anzahl an potentiellen Erstwählern. Während bei der Europawahl 2019 bundesweit 3,7 Millionen Deutsche erstmalig wahlberechtigt waren, werden es am 9. Juni 2024 etwa 4,8 Millionen Deutsche sein. Hinzu kommen bis zu 0,3 Millionen (2019: 0,2 Millionen) junge Unionsbürgerinnen und - bürger.

Wahlrecht der Unionsbürger

Auch die hier lebenden Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) sind prinzipiell wie in Deutschland lebende Deutsche bei der Wahl der deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament wahlberechtigt. Jeder Unionsbürger kann frei entscheiden, ob er sich in der Bundesrepublik Deutschland an der Europawahl 2024 beteiligt oder in seinem Herkunftsland die dortigen Abgeordneten wählt. Eine mehrfache Wahlteilnahme ist aber unzulässig. Die zur Wahlteilnahme in der Bundesrepublik Deutschland erforderliche Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt auf Grund eines früheren oder aktuellen Antrags des Unionsbürgers. Die Gemeinde trägt die wahlberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ein, wenn sie bei einer früheren Europawahl auf ihren Antrag hin in ein deutsches Wählerverzeichnis eingetragen und seither ohne Wegzug ins Ausland am 28. April 2024 (gesetzlich vorgegebener Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet waren. Die von Amts wegen einzutragenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger erhalten wie alle anderen Wahlberechtigten automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Falls sie nicht in Baden-Württemberg, sondern im Herkunftsland wählen möchten, haben sie spätestens bis zum 19. Mai 2024 bei der Gemeinde zu beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht von Amts wegen eingetragen werden, aber bei der Europawahl hier wählen wollen, müssen bei ihrer Gemeinde bis spätestens 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Weitere Informationen stellt das Bundesinnenministerium im Internet in allen 24 EU-Sprachen zur Verfügung (www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany/). Das erforderliche Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist bei den Gemeinden oder im Internet auf den Seiten der Bundeswahlleiterin erhältlich (www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html).

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme

Mit der Stimme ist die Partei bzw. die politische Vereinigung zu kennzeichnen, die gewählt wird. Die Wählerstimme ist eine Listenstimme; die Europawahl ist in Deutschland eine Verhältniswahl nach Listen. Die Wahlvorschläge dürfen nicht verändert werden, wie beispielsweise Namen durchstreichen oder hinzufügen, die Reihenfolge der Bewerber ändern, Zusätze oder Vorbehalte einfügen. Es darf auch nicht ein Teil des Stimmzettels abgetrennt werden. Eine entsprechende Veränderung des Stimmzettels würde die Stimme ungültig machen. Keine Wahlumschläge bei der Urnenwahl Wie bereits bei den vorangegangenen Europawahlen gibt es bei der Stimmabgabe im Wahllokal keinen Wahlumschlag. Bevor die Wählerin oder der Wähler die Wahlkabine verlässt, ist der Stimmzettel so zu falten, dass Außenstehende nicht erkennen können, wie gewählt wurde. Der so gefaltete Stimmzettel wird in die Wahlurne geworfen. Der Europawahlstimmzettel darf nicht in einen Umschlag für die Kommunalwahlen gelegt werden. Bei der Briefwahl ist dagegen aus Gründen der Geheimheit der Wahl der Europawahlstimmzettel im weißen Stimmzettelumschlag zu verschließen und dieser anschließend zusammen mit dem ausgefüllten Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag zu legen. Dass der Stimmzettelumschlag für die Europawahl weiß sein wird, ist übrigens neu. Bei den vergangenen Europawahlen war der Umschlag blau.

Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik

In Baden-Württemberg wird in einzelnen Urnen- und Briefwahlbezirken von 172 Gemeinden eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Die dort verwendeten Stimmzettel mit Kennzeichnungen des Geschlechts und sechs Altersgruppen am oberen Stimmzettelrand sind gesetzlich vorgeschrieben und verletzen nicht das Wahlgeheimnis. Die Wählerinnen und Wähler in den ausgewählten Wahlbezirken erhalten eine Broschüre der Bundeswahlleiterin mit Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik.

Schablonen für Blinde und Sehbehinderte

Der Blinden- und Sehbehindertenverband V.m.K. Mannheim bietet federführend für die drei Blindenvereine in Baden-Württemberg wie bei den letzten Parlamentswahlen blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten für die Wahl eine Stimmzettelschablone an. Um das Einlegen des Stimmzettels in die Wahlschablone zu erleichtern, hat der Stimmzettel für die Europawahl landeseinheitlich am oberen rechten Rand eine abgeschnittene Ecke als ertastbare Kennzeichnung. Wahlberechtigte können sich telefonisch unter 0761/36122 an die Blinden- und Sehbehindertenverbände wenden und dort die Schablone und eine Audio-CD, auf welcher der gesamte Inhalt des amtlichen Stimmzettels gesprochen ist, kostenlos anfordern. Informationen zu den Stimmzettelinhalten stehen auch barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zur Verfügung.

Ausübung der Briefwahl

Für die Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen kann der der Wahlbenachrichtigung beigefügte Wahlscheinantrag ausgefüllt werden. Auch ein elektronischer Antrag z.B. per E-Mail ist möglich, genauso wie per Fax oder durch persönliche Vorsprache. Eine SMS oder ein Telefonat reichen aber nicht aus. Wird der Wahlscheinantrag per Post an das Bürgermeisteramt versandt, ist er in einen Briefumschlag zu stecken, der zu frankieren ist. Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag zum Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen zuständigen Stelle eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Eingang hat der Wähler selbst zu sorgen. Soll der hellrote Wahlbrief, der innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert zu werden braucht, durch die Post befördert werden, sollte er frühzeitig, möglichst nicht nach dem 5. Juni 2024 eingeliefert werden. Zur Gewährleistung des rechtzeitigen Eingangs kann er auch unmittelbar der zuständigen Stelle überbracht werden.

Wahlergebnisse am Wahltag

Mit den ersten Kreiswahlergebnissen wird gegen 20:00 Uhr, mit der Feststellung des vorläufigen Landesergebnisses nicht vor 23:00 Uhr gerechnet. Erst wenn die Ergebnisse aus allen Bundesländern vorliegen, kann die Bundeswahlleiterin das vorläufige Bundesergebnis mit der Sitzverteilung auf die Parteien und die gewählten Bewerber ermitteln und bekannt geben.

Kreistagswahl

Kreistagswahl im Hohenlohekreis

Die nächste Kreistagswahl findet am Sonntag, 9. Juni 2024 statt.

Alle Hinweise zu den Kreistagswahlen finden Sie auf der Webseite des Hohenlohekreises Kommunalwahlen | Hohenlohekreis

Kontakt
Landratsamt Hohenlohekreis
Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters
Allee 17
74653 Künzelsau
07940 18-1230
Kommunalamt(@)Hohenlohekreis.de

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Gemeinsame Erklärung des Öhringer Gemeinderates, des Oberbürgermeisters, der Ortsvorsteher und Ortschaftsräte sowie der Verwaltung anlässlich der Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024

"Sehr geehrte Damen und Herren,

am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten dazu aufgerufen, ihre Stimme bei der Wahl der Ortschaftsräte, des Gemeinderats, Kreistags und des Europäischen Parlaments abzugeben. Doch diese Wahl ist mehr als nur das Ausfüllen von Stimmzetteln, sie ist ein Ausdruck unserer demokratischen Werte und unserer gemeinsamen Verantwortung für die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft – in Öhringen, im Hohenlohekreis und in Europa.

Die wahre Stärke einer Demokratie liegt in der Unterstützung und Beteiligung durch die Bürgerinnen und Bürger. Jede abgegebene Stimme ist ein Zeichen dafür, dass wir aktiv an unserem Gemeinwesen teilhaben und unsere Interessen vertreten wollen. Damit stärken wir auch denen den Rücken, die sich für uns zur Wahl stellen.

Dabei stellen wir heute als Gemeinderat klar, dass Gewalt, Hass und Hetze gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern, Interessierten, Parteimitgliedern sowie Amts- und Mandatsträgern in keiner Weise akzeptabel sind. Wir distanzieren uns als Demokraten ausdrücklich von der Anwendung jeglicher Gewalt gegenüber Personen – aber auch gegenüber Plakaten und weiteren Symbolen dieser demokratischen Wahl.

Wir rufen alle Öhringerinnen und Öhringer dazu auf, im anstehenden, vielleicht auch mal hitzigen, Wahlkampf einen kühlen Kopf zu bewahren und besonnen und respektvoll miteinander umzugehen.
Wir alle müssen uns als Gesellschaft bewusst machen: Die Demokratie lebt von Menschen, die bereit sind, sich mit viel Zeit und Kraft für das Gelingen des Allgemeinwohls einzubringen. Wir halten es für äußerst bedenklich, wenn der Respekt gegenüber den Menschen, die haupt- und ehrenamtlich Verantwortung für andere übernehmen, immer weiter abnimmt. Denn diese Menschen sind die Gesichter und die Stimmen unserer Demokratie. Ohne sie funktioniert unsere Gesellschaft nicht.

Deshalb rufen die Mitglieder des Öhringer Gemeinderates auf: Nutzen Sie ihr demokratisches Recht und gehen Sie wählen! Ihre Stimme ist nicht nur ein Symbol der Unterstützung für die Demokratie, sondern auch eine Chance, die Zukunft unserer Stadt, unseres Landkreises und Europas mitzugestalten. Dafür müssen wir gemeinsam laut werden. Unsere Stimme bei der Wahl abgeben heißt auch: unsere Stimme zu erheben.

Lassen Sie uns deshalb gemeinsam zeigen, dass wir an die Kraft der Demokratie glauben und bereit sind, uns für sie einzusetzen. Jede Stimme zählt, jede Stimme macht den Unterschied." (Verlesen durch Oberbürgermeister Thilo Michler vor der Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2024)

Wahltermine in Öhringen

Die nächsten Wahltermine in Öhringen

Dies sind die anstehenden Wahlen in Öhringen

  • Ortschaftsrat 2024 (alle 5 Jahre)
  • Gemeinderat 2024 (alle 5 Jahre)
  • Kreistag 2024 (alle 5 Jahre)
  • Europäisches Parlament 2024 (alle 5 Jahre)
  • Bundestag 2025 (alle 4 Jahre)
  • Landtag 2026 (alle 5 Jahre)
  • Oberbürgermeister/in 2025 (alle 8 Jahre)